In Deutschland ist u.a. bei der Auslegung, Planung und Ausführung
die Bundesimmissionsschutzverordnung zu beachten. Soweit so gut.
Nun gibt es aber immer einmal wieder Nachbarschaftsbeschwerden, die z.B. mit „üblen Gerüchen“ der Abgase von z.B. Kaminöfen begründet werden. Ein gewisser Teil dieser Beschwerden ist jedoch auf generelle Differenzen zwischen den Nachbarn zurückzuführen, bei denen die Holzfeuerstätte nur als Mittel zum Zweck genutzt wird.
Um diese Nachbarschaftsstreitigkeiten zu verringern, beauftragte der Umweltausschuss des Bundesrates eine VDI-Arbeitsgruppe um Lösungen zu erarbeiten und diese in die BIMSchV, § 19 „Ableitbedingungen für Abgase“ einzufügen.
Die Lösung sieht nun folgendermaßen aus:
Schornsteine dürfen ab dem 1.7.2019 nur noch in Firstnähe münden und müssen diesen immer um mindestens 0,4 m überragen.
Toll, nicht…
Diese VDI-Arbeitsgruppe hat nicht die Ursache der Nachbarschaftsbeschwerden betrachtet sondern lediglich den Emissionspunkt und damit den Verbreitungsbereich erhöht.
Ursachen, wie:
» Fehlerhaftes Bedienen der Feuerstätte
» Verwendung nicht geeigneter Brennstoffe
» Austausch sehr alter Feuerstätten wurden überhaupt nicht betrachtet.
Ebensowenig wurde kein Unterschied zwischen sehr alten Feuerstätten und modernen, die den aktuellen Erfordernisse z.B. der Stufe 2 der BIMSchV entsprechen, gemacht.
Ausnahmen von dieser neuen Regelung bedürfen aufgrund von Unklarheiten der Regelung einem großen bürokratischen Aufwand und sind so in dieser Form nicht umsetzbar.
Damit werden Eigentümer von der Erneuerung oder dem Austausch ihrer alten Feuerstätten abgeschreckt. Ganz zu schweigen vom Anteil erneuerbarer Energien, der so minimiert wird.
Im Moment ist diese Verordnung noch nicht durch den Deutschen Bundestag bestätigt.
Bleibt zu hoffen, dass diese Verordnung noch einmal überdacht wird.
Eine Begründung für das Überdenken dieser Forderung könnte auch der Stromausfall in mehreren Stadtbezirken von Berlin Mitte Februar 2019 sein, der sich bis zur Wiederherstellung der Stromversorgung über einen Zeitraum von 31 Stunden erstreckte.